Rechtsanwältin & Notarin
in Recklinghausen
Notariat in Recklinghausen
Warum Sie mit mir arbeiten sollten
Raphaela Bastkowski
Rechtsanwältin & Notarin
Persönlicher Kontakt & Verlässlichkeit
Als Notarin und Rechtsanwältin in Recklinghausen biete ich Ihnen direkten Ansprechpartner – kein Staffellauf durch Anwälte oder Notariate.
Kompetenz in beiden Bereichen – Notariat & Rechtsberatung
Sie erhalten sowohl notarielle Beurkundungen (z. B. Grundstückskauf, Eheverträge, Testamente) als auch anwaltliche Dienstleistungen aus einer Hand.
Sorgfalt, Transparenz und Vertrauen
Hohe Qualitätsansprüche, transparente Kosten und ein offenes Miteinander sind die Basis meiner Arbeit.
Langjährige Kompetenz
Unsere Leistungen
Notariat
Kompetente Betreuung in allen notariellen Angelegenheiten – von Beurkundungen und Beglaubigungen bis hin zu individuellen Vertragsgestaltungen. Verlässlich, unabhängig und rechtssicher.
Rechtsberatung
Umfassende Beratung in zivilrechtlichen Fragen – von Vertrags-, Erb- und Familienrecht bis hin zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zielorientiert, präzise und mandantenorientiert.
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Miet- und Wohnungseigentum – ob Mietvertrag, Nebenkosten oder Eigentümergemeinschaft. Effizient, klar und auf Ihre individuelle Situation abgestimmt.
Unser Team
Ein eingespieltes Team
Raphaela Bastkowski
Rechtsanwältin & Notarin
Gabriele Krausenbaum
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Annika Schwierley
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Das sagen unsere Mandanten
Testemonials
Susanne Aye
Google Bewertung
Annegret Volmer
Google Bewertung
Das wichtigsten auf einen Blick
Zahlen & Fakten
FAQ Notariat
1. Was muss zu einer Beurkundung mitgebracht werden?
Der Notar ist verpflichtet, bei jeder Beurkundung oder Beglaubigung die Personalien der beteiligten Personen festzustellen. Dies geschieht durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
Zur Besprechung von Grundstücksangelegenheiten empfiehlt es sich einen Grundbuchauszug mitzunehmen, zumindest sollten die Flur- und Flurstücke mitgeteilt werden können. Der Notar kann dann selbst einen Grundbuchauszug im elektronischen Verfahren einholen.
Für die Beurkundung von Erbscheinanträgen werden regelmäßig folgende Unterlagen benötigt:
– Sterbeurkunde des Erblassers
– Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
– ggf. Scheidungsurteil, falls der Verstorbene mehr als einmal verheiratet war
– Testamente (Einzel- oder Gemeinschaftliche Testamente) oder Erbverträge
Für die Beurkundung eines Testamentes oder Erbvertrages wird ebenfalls das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Testierenden benötigt, damit der Notar die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung bei den jeweiligen Geburtsstandesämtern vornehmen kann.
2. Welcher Notar ist für mich zuständig?
Es gibt in Deutschland keine ortsbezogene Zuständigkeit eines Notars. Das bedeutet, Sie können grundsätzlich Ihren Notar frei wählen und sind nicht an regionale Grenzen gebunden. Einschränkungen gibt es nur für den Notar selbst. Wenn Sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen einen Hausbesuch des Notars wünschen, dann darf der Notar die Amtshandlung nur vornehmen, wenn Sie in seinem Amtsbezirk liegt.
Bei einem Amtssitz des Notars in Recklinghausen sind das die Städte Recklinghausen, Herten und Oer-Erkenschwick. Unerheblich ist dagegen, wo sich bei einem Grundstückskaufvertrag das Grundstück befindet. Der Notar kann daher auch Grundstückskaufverträge beurkunden, die sich auf Grundstücke außerhalb des Amtsbezirks beziehen.
3. Was ist der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. (Quelle: Bundesnotarkammer)
Demgegenüber vertritt der Rechtsanwalt im Unterschied zum Notar parteilich die Interessen seines Auftraggebers (Mandanten) und hat die Aufgabe seinem Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck kann der Rechtsanwalt jedermann beraten und/oder außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
4. Wonach richten sich die Notargebühren?
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher auch bei einem höheren Arbeits- und / oder Zeitaufwand keine höheren Gebühren verlangen. Auf der anderen Seite darf er dem Mandanten auch keinen Nachlass gewähren. Auf Grund dessen sind die entstehenden Notargebühren bei jedem Notar gleich. In den meisten Fällen knüpft die Höhe der Gebühr an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten an, so dass die Gebühren besonders sozialverträglich sind.
Ein weiterer Vorteil im notariellen Kostenrecht liegt darin, dass die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit in der Beurkundungsgebühr enthalten ist, unabhängig von dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungen.
(Quelle: Bundesnotarkammer)
FAQ Anwaltsbereich
1. Was muss zu einer Beurkundung mitgebracht werden?
Der Notar ist verpflichtet, bei jeder Beurkundung oder Beglaubigung die Personalien der beteiligten Personen festzustellen. Dies geschieht durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
Zur Besprechung von Grundstücksangelegenheiten empfiehlt es sich einen Grundbuchauszug mitzunehmen, zumindest sollten die Flur- und Flurstücke mitgeteilt werden können. Der Notar kann dann selbst einen Grundbuchauszug im elektronischen Verfahren einholen.
Für die Beurkundung von Erbscheinanträgen werden regelmäßig folgende Unterlagen benötigt:
– Sterbeurkunde des Erblassers
– Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
– ggf. Scheidungsurteil, falls der Verstorbene mehr als einmal verheiratet war
– Testamente (Einzel- oder Gemeinschaftliche Testamente) oder Erbverträge
Für die Beurkundung eines Testamentes oder Erbvertrages wird ebenfalls das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Testierenden benötigt, damit der Notar die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung bei den jeweiligen Geburtsstandesämtern vornehmen kann.
2. Welcher Notar ist für mich zuständig?
Der Notar ist verpflichtet, bei jeder Beurkundung oder Beglaubigung die PerEs gibt in Deutschland keine ortsbezogene Zuständigkeit eines Notars. Das bedeutet, Sie können grundsätzlich Ihren Notar frei wählen und sind nicht an regionale Grenzen gebunden. Einschränkungen gibt es nur für den Notar selbst. Wenn Sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen einen Hausbesuch des Notars wünschen, dann darf der Notar die Amtshandlung nur vornehmen, wenn Sie in seinem Amtsbezirk liegt. Bei einem Amtssitz des Notars in Recklinghausen sind das die Städte Recklinghausen, Herten und Oer-Erkenschwick. Unerheblich ist dagegen, wo sich bei einem Grundstückskaufvertrag das Grundstück befindet. Der Notar kann daher auch Grundstückskaufverträge beurkunden, die sich auf Grundstücke außerhalb des Amtsbezirks beziehen.sonalien der beteiligten Personen festzustellen. Dies geschieht durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.
Zur Besprechung von Grundstücksangelegenheiten empfiehlt es sich einen Grundbuchauszug mitzunehmen, zumindest sollten die Flur- und Flurstücke mitgeteilt werden können. Der Notar kann dann selbst einen Grundbuchauszug im elektronischen Verfahren einholen.
Für die Beurkundung von Erbscheinanträgen werden regelmäßig folgende Unterlagen benötigt:
– Sterbeurkunde des Erblassers
– Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
– ggf. Scheidungsurteil, falls der Verstorbene mehr als einmal verheiratet war
– Testamente (Einzel- oder Gemeinschaftliche Testamente) oder Erbverträge
Für die Beurkundung eines Testamentes oder Erbvertrages wird ebenfalls das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Testierenden benötigt, damit der Notar die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung bei den jeweiligen Geburtsstandesämtern vornehmen kann.
3. Was ist der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. (Quelle: Bundesnotarkammer)
Demgegenüber vertritt der Rechtsanwalt im Unterschied zum Notar parteilich die Interessen seines Auftraggebers (Mandanten) und hat die Aufgabe seinem Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck kann der Rechtsanwalt jedermann beraten und/oder außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
4. Wonach richten sich die Notargebühren?
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher auch bei einem höheren Arbeits- und / oder Zeitaufwand keine höheren Gebühren verlangen. Auf der anderen Seite darf er dem Mandanten auch keinen Nachlass gewähren. Auf Grund dessen sind die entstehenden Notargebühren bei jedem Notar gleich. In den meisten Fällen knüpft die Höhe der Gebühr an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten an, so dass die Gebühren besonders sozialverträglich sind.
Ein weiterer Vorteil im notariellen Kostenrecht liegt darin, dass die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit in der Beurkundungsgebühr enthalten ist, unabhängig von dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungen.
(Quelle: Bundesnotarkammer)