Rechtsanwältin & Notarin

in Recklinghausen

Notariat in Recklinghausen

Warum Sie mit mir arbeiten sollten

Raphaela Bastkowski

Rechtsanwältin & Notarin

Persönlicher Kontakt & Verlässlichkeit

Als Notarin und Rechtsanwältin in Recklinghausen biete ich Ihnen direkten Ansprechpartner – kein Staffellauf durch Anwälte oder Notariate.

Kompetenz in beiden Bereichen – Notariat & Rechtsberatung

Sie erhalten sowohl notarielle Beurkundungen (z. B. Grundstückskauf, Eheverträge, Testamente) als auch anwaltliche Dienstleistungen aus einer Hand.

Sorgfalt, Transparenz und Vertrauen

Hohe Qualitätsansprüche, transparente Kosten und ein offenes Miteinander sind die Basis meiner Arbeit.

Langjährige Kompetenz

Unsere Leistungen

Unser Team

Ein eingespieltes Team

Das sagen unsere Mandanten

Testemonials

Das wichtigsten auf einen Blick

Zahlen & Fakten
Urkunden errichtet
0 +
Jahre Rechtsanwältin
0 +
Jahre Notarin
0 +
FAQ Notariat

Der Notar ist verpflichtet, bei jeder Beurkundung oder Beglaubigung die Personalien der beteiligten Personen festzustellen. Dies geschieht durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.

Zur Besprechung von Grundstücksangelegenheiten empfiehlt es sich einen Grundbuchauszug mitzunehmen, zumindest sollten die Flur- und Flurstücke mitgeteilt werden können. Der Notar kann dann selbst einen Grundbuchauszug im elektronischen Verfahren einholen.

 

Für die Beurkundung von Erbscheinanträgen werden regelmäßig folgende Unterlagen benötigt:
– Sterbeurkunde des Erblassers
– Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
– ggf. Scheidungsurteil, falls der Verstorbene mehr als einmal verheiratet war
– Testamente (Einzel- oder Gemeinschaftliche Testamente) oder Erbverträge

 

Für die Beurkundung eines Testamentes oder Erbvertrages wird ebenfalls das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Testierenden benötigt, damit der Notar die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung bei den jeweiligen Geburtsstandesämtern vornehmen kann.

Es gibt in Deutschland keine ortsbezogene Zuständigkeit eines Notars. Das bedeutet, Sie können grundsätzlich Ihren Notar frei wählen und sind nicht an regionale Grenzen gebunden. Einschränkungen gibt es nur für den Notar selbst. Wenn Sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen einen Hausbesuch des Notars wünschen, dann darf der Notar die Amtshandlung nur vornehmen, wenn Sie in seinem Amtsbezirk liegt.

Bei einem Amtssitz des Notars in Recklinghausen sind das die Städte Recklinghausen, Herten und Oer-Erkenschwick. Unerheblich ist dagegen, wo sich bei einem Grundstückskaufvertrag das Grundstück befindet. Der Notar kann daher auch Grundstückskaufverträge beurkunden, die sich auf Grundstücke außerhalb des Amtsbezirks beziehen.

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. (Quelle: Bundesnotarkammer)

 

Demgegenüber vertritt der Rechtsanwalt im Unterschied zum Notar parteilich die Interessen seines Auftraggebers (Mandanten) und hat die Aufgabe seinem Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck kann der Rechtsanwalt jedermann beraten und/oder außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher auch bei einem höheren Arbeits- und / oder Zeitaufwand keine höheren Gebühren verlangen. Auf der anderen Seite darf er dem Mandanten auch keinen Nachlass gewähren. Auf Grund dessen sind die entstehenden Notargebühren bei jedem Notar gleich. In den meisten Fällen knüpft die Höhe der Gebühr an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten an, so dass die Gebühren besonders sozialverträglich sind.

Ein weiterer Vorteil im notariellen Kostenrecht liegt darin, dass die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit in der Beurkundungsgebühr enthalten ist, unabhängig von dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungen.

(Quelle: Bundesnotarkammer)

FAQ Anwaltsbereich

Der Notar ist verpflichtet, bei jeder Beurkundung oder Beglaubigung die Personalien der beteiligten Personen festzustellen. Dies geschieht durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.

Zur Besprechung von Grundstücksangelegenheiten empfiehlt es sich einen Grundbuchauszug mitzunehmen, zumindest sollten die Flur- und Flurstücke mitgeteilt werden können. Der Notar kann dann selbst einen Grundbuchauszug im elektronischen Verfahren einholen.

 

Für die Beurkundung von Erbscheinanträgen werden regelmäßig folgende Unterlagen benötigt:
– Sterbeurkunde des Erblassers
– Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
– ggf. Scheidungsurteil, falls der Verstorbene mehr als einmal verheiratet war
– Testamente (Einzel- oder Gemeinschaftliche Testamente) oder Erbverträge

 

Für die Beurkundung eines Testamentes oder Erbvertrages wird ebenfalls das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Testierenden benötigt, damit der Notar die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung bei den jeweiligen Geburtsstandesämtern vornehmen kann.

Der Notar ist verpflichtet, bei jeder Beurkundung oder Beglaubigung die PerEs gibt in Deutschland keine ortsbezogene Zuständigkeit eines Notars. Das bedeutet, Sie können grundsätzlich Ihren Notar frei wählen und sind nicht an regionale Grenzen gebunden. Einschränkungen gibt es nur für den Notar selbst. Wenn Sie beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen einen Hausbesuch des Notars wünschen, dann darf der Notar die Amtshandlung nur vornehmen, wenn Sie in seinem Amtsbezirk liegt. Bei einem Amtssitz des Notars in Recklinghausen sind das die Städte Recklinghausen, Herten und Oer-Erkenschwick. Unerheblich ist dagegen, wo sich bei einem Grundstückskaufvertrag das Grundstück befindet. Der Notar kann daher auch Grundstückskaufverträge beurkunden, die sich auf Grundstücke außerhalb des Amtsbezirks beziehen.sonalien der beteiligten Personen festzustellen. Dies geschieht durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes.

Zur Besprechung von Grundstücksangelegenheiten empfiehlt es sich einen Grundbuchauszug mitzunehmen, zumindest sollten die Flur- und Flurstücke mitgeteilt werden können. Der Notar kann dann selbst einen Grundbuchauszug im elektronischen Verfahren einholen.

 

Für die Beurkundung von Erbscheinanträgen werden regelmäßig folgende Unterlagen benötigt:
– Sterbeurkunde des Erblassers
– Familienstammbuch oder Geburtsurkunden
– ggf. Scheidungsurteil, falls der Verstorbene mehr als einmal verheiratet war
– Testamente (Einzel- oder Gemeinschaftliche Testamente) oder Erbverträge

 

Für die Beurkundung eines Testamentes oder Erbvertrages wird ebenfalls das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Testierenden benötigt, damit der Notar die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung bei den jeweiligen Geburtsstandesämtern vornehmen kann.

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes mit hoheitlichen Befugnissen zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland. Sie üben eine präventive Rechtskontrolle aus und errichten Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. (Quelle: Bundesnotarkammer)

 

Demgegenüber vertritt der Rechtsanwalt im Unterschied zum Notar parteilich die Interessen seines Auftraggebers (Mandanten) und hat die Aufgabe seinem Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck kann der Rechtsanwalt jedermann beraten und/oder außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher auch bei einem höheren Arbeits- und / oder Zeitaufwand keine höheren Gebühren verlangen. Auf der anderen Seite darf er dem Mandanten auch keinen Nachlass gewähren. Auf Grund dessen sind die entstehenden Notargebühren bei jedem Notar gleich. In den meisten Fällen knüpft die Höhe der Gebühr an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten an, so dass die Gebühren besonders sozialverträglich sind.

 

Ein weiterer Vorteil im notariellen Kostenrecht liegt darin, dass die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit in der Beurkundungsgebühr enthalten ist, unabhängig von dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungen.

 

(Quelle: Bundesnotarkammer)